Guten Tag, wir sind eine Zahnklinik in Berlin-Charlottenburg und möchten gerne eine Zahnärztin aus Istanbul einstellen. Sie hat ihren Abschluss 2019 an der Universität Marmara gemacht und 4 Jahre Berufserfahrung. Welche Schritte sind notwendig und wie lange dauert der Prozess?
Gerne, Frau Tegeler. Die Zahnmedizin gehört zu den reglementierten Heilberufen — für die Berufsausübung ist eine Approbation erforderlich, die über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin erteilt wird.1 Die Türkei ist Drittstaat; der Berufsabschluss an der Universität Marmara ist in anabin als "H+" eingestuft (institutionell anerkannt).2
Für Ihren konkreten Fall ergibt sich folgender Ablauf:
Prozess-Timeline & Zuständigkeiten
Aufenthaltstitel-Optionen
§18b Abs. 1 AufenthG
- Voraussetzung: Approbation oder Berufserlaubnis
- Gehaltsgrenze: keine Mindestgrenze
- Gültigkeit: 4 Jahre, danach Niederlassung möglich
- Familiennachzug: sofort
§16d AufenthG
- Einreise vor Anerkennung möglich
- Verkürzt Gesamtdauer um ca. 3–4 Monate
- Arbeitgeber verpflichtet sich zur Qualifizierung
- Wechsel in §18b nach Approbation
Empfehlung: Für Ihren Fall (bereits abgeschlossene Berufsausbildung, H+-Hochschule) ist §18b der geradlinigste Weg. §16d lohnt sich, wenn Sie die Kandidatin schon in Deutschland zum Anpassungslehrgang einsetzen möchten.
Gebührenschätzung (ohne Anpassungslehrgang)
| Position | Stelle | Betrag |
|---|---|---|
| Gleichwertigkeitsprüfung Zahnmedizin | LAGeSo Berlin | 450 € |
| Fachsprachprüfung C1 Medizin | ZÄK Berlin | 450 € |
| Beglaubigte Übersetzungen (ca. 8 Dokumente) | ermächtigte Übersetzer | ca. 600 € |
| Führungszeugnis Türkei + Apostille | Türk. Behörden | ca. 40 € |
| Vorabzustimmung BA (beschleunigtes FEG) | ZAV Bonn | 411 € |
| Visumgebühr Erwerbstätigkeit | GK Istanbul | 75 € |
| Aufenthaltstitel (erstmalig) | LEA Berlin | 100 € |
| Summe Verfahrenskosten | ≈ 2.126 € |
Stand: 23.04.2026. Kosten für eventuellen Anpassungslehrgang (6–12 Monate) nicht enthalten. Gebühren sind nach §296 SGB III vom Arbeitgeber zu tragen (Employer-Pays-Prinzip).4
Berlin-spezifische Anlaufstellen
Und was passiert, wenn das Transcript of Records verloren gegangen ist und die Universität Marmara ihr keine Zweitschrift ausstellen kann?
Das betrifft einen Einzelfall-Ausnahmeweg im Anerkennungsrecht — konkret §14 BQFG i.V.m. §50a ZHG zur "sonstigen geeigneten Darlegung der Berufsqualifikation". Da die Zulassung davon abhängt, welche Nachweise das LAGeSo im konkreten Fall akzeptiert, lege ich diesen Punkt der IHK-Fachberatung vor.
Mein Vorschlag: Ich bereite für Sie eine Vorlage mit den bisher gesammelten Daten vor, die Fachberatung meldet sich innerhalb von 1 Werktag bei Ihnen zurück. Parallel sammle ich für Sie bereits alternative Nachweise, die erfahrungsgemäß in solchen Fällen erfolgreich waren.
- YÖK-Bescheinigung (türk. Hochschulrat)
- Detaillierte Arbeitszeugnisse
- Fachgespräch / Kenntnisprüfung
- Eidesstattliche Versicherung Studium
Referentin Internationale Fachkräfte
IHK Berlin · FKM